Weisungen

Bei den Weisungen handelt es sich um spezifische Anordnungen, welche die Reglemente der SIX Swiss Exchange konkretisieren und unterstützen.

NummerWeisungDownload
01 Börsen- und Clearingzeiten
03 Börsenpflicht
04 Aufträge und Quotes
08 Ausserordentliche Situationen
09 Notstandsituationen
10 Meldepflicht
11 Meldepflicht bei sensitiven Blocktransaktionen
13 Händlerprüfung der SIX Swiss Exchange und Anerkennung äquivalenter Prüfungen
14 Zulassung von Händlern an der SIX Swiss Exchange
15 Behandlung von Fehleingaben (Mistrades)
16 Gebühren
17 Nutzung von über die SWX Plattform übermittelten Marktinformationen
18 Market Making im SIX Swiss Exchange Sponsored Segment
19 Einzug der Umsatzabgabe bei Teilnehmern mit Sitz im Ausland (Remote Members)
20 Handel auf einer separaten Linie
22 Ausführungsbestimmungen betreffend Verbot von Marktmanipulation
23 Technische Anbindung
24 Clearing & Settlement

Die Weisung 21 wurde per 1. Oktober 2005 aufgehoben.
Die Weisungen 2, 5, 6, 7 und 12 wurden per 11. November 2005 aufgehoben.