
Kosten
Zulassungsgebühr
Die einmalige Zulassungsgebühr an die SWX beträgt pro Teilnehmerschaft CHF 20'000.
Teilnahmegebühr
Die laufende Teilnahmegebühr beträgt CHF 20'000 p. a.
Gatewaygebühr
Die SWX erhebt für jeden produktiven Gateway mit angeschlossenem oder nicht angeschlossenem Trading System
eine Gebühr. Für die Gateway-Nutzung wird pro Gateway eine Gebühr von CHF 40'000
p. a. erhoben, unabhängig, ob es sich dabei um einen Test- oder um einen Produktions-Gateway handelt. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen im Dokument «SWX Software Licensing Conditions for SWX».
Investitionsschutzgebühr
Die SWX erhebt von den Teilnehmern, welche eine überproportionale Belastung des Börsensystems verursachen,
eine Investitionsschutzgebühr (ISG).
Die Berechnung der Gebühr erfolgt auf Basis der durch einen Teilnehmer ausgelösten eigenen Transaktionen
(Kauf- oder Verkaufaufträge) auf dem Börsensystem. Die der Berechnung zugrunde gelegte Masseinheit ist
die durchschnittliche Transaktionsrate pro Sekunde (TPS-Rate) gemessen als Durchschnitt pro 10 Sekunden.
Gezählt werden dabei nur Transaktionen, welche während der offiziellen Handelszeit durch den Teilnehmer
abgesetzt wurden.
Jeder Teilnehmer erhält innerhalb eines definierten Handelssegmentes, entsprechend seinem vormonatlichen
Marktanteil im On-Order-Book-Umsatz einen TPS-Grenzwert zugeteilt (Tabelle 2). Dieser TPS-Grenzwert wird
für jede Rechnungsperiode neu berechnet.
Dabei werden Transaktionen, welche unterhalb oder auf dem TPS-Grenzwert liegen, zum tieferen
Gebührentarif, Transaktionen, welche oberhalb des TPS-Grenzwertes liegen, zum höheren Gebührentarif
abgerechnet.
Übersteigt das monatliche Gebührentotal einen Betrag von CHF 200, wird der
Rechnungsbetrag auf das nächste Vielfache von CHF 100 aufgerundet. Die
Investitionsschutzgebühr wird für die Periode eines Monates berechnet.
Zur Zeit kommt die ISG-Gebühr nur für Derivative und strukturierte Produkte zur Anwendung. Die den
einzelnen Marktanteilen zugeordneten TPS-Grenzwerte sind der Tabelle 2 und die Gebührentarife der Tabelle
3 im Anhang zu entnehmen.
Die Geschäftsleitung der SWX hat die Kompetenz, bei Bedarf sowohl die einzelnen Gebührenparameter
(TPS-Grenzwerte und Marktanteile) als auch den Gebührentarif zu ändern.
Ausserordentliche Gebühren
Die SWX kann von Teilnehmern, welche Anlass für eine ausserordentliche Überwachung geben,
eine Gebühr erheben. Die Gebühr bemisst sich insbesondere nach dem Zeitaufwand und der Komplexität der
Überwachung. Sie beträgt mindestens CHF 1'000.
Die SWX kann von Teilnehmern, welche Anlass für eine ausserordentliche Untersuchung gegeben
haben, eine Gebühr erheben. Die Gebühr bemisst sich insbesondere nach dem Zeitaufwand und der Komplexität
der Untersuchung. Sie beträgt mindestens CHF 1'000.
Die detaillierten Konditionen sind in der
Weisung 16 beschrieben.
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