Regularien

Für alle Anbindungsarten an das Exchange System (Börsensystem) der SWX Swiss Exchange wird vorausgesetzt, dass die Bestimmungen des Regelwerkes der SWX und der ergänzenden Bestimmungen erfüllt werden und das Exchange System der SWX durch die Anbindung, sei es aufgrund des Standortes oder aus sonstigen technischen Gründen, nicht beeinträchtigt wird.

Es obliegt dem Teilnehmer bzw. Connectivity Provider, sicherzustellen, dass sein Unternehmen zur Anbindung an das Exchange System und zur Durchführung der geplanten Aktivitäten gemäss den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften berechtigt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer nicht direkt, sondern über die technischen Dienste eines Connectivity Providers an das Exchange System der SWX angeschlossen wird.

Bestimmungen über die Teilnahme als Network Connectivity Provider oder FIX Connectivity Provider an der SWX sind:


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weisung 23: Technische Anbindung

Bestimmungen für Independent Software Vendors bezüglich des Zugriffs auf das Test Lab können direkt beim Member Support Center (MSC) bezogen werden.



  
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Trade Reporting (RSD)

Weisung 23:         Technische Anbindung
SWX Platform and      Associated Systems

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