
Zulassungsprozess
Network Connectivity Providers (NCPs) und FIX Connectivity Providers (FCPs)
Ein Network Connectivity Provider oder FIX Connectivity Provider muss darlegen können, dass vertragliche
Abmachungen für mindestens drei potentielle oder bereits bestehende Teilnehmer vorhanden sind, die sich
über seine Services an der SWX Swiss Exchange anbinden wollen.
Ist dieser Nachweis möglich, gelten die normalen Vorschriften für die technische Anbindung.
Independent Software Vendors (ISVs) und TS Installation Services Providers (TSISPs)
Um die offizielle Anerkennung als Dienstleister (Third Party) zu erwerben, müssen folgende Punkte erfüllt
sein:
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Der Dienstleister hat bereits eine Applikation bei mindestens einem Teilnehmer von SWX Swiss Exchange oder
SWX Europe implementiert oder ist als Dienstleister bei mindestens einem Teilnehmer von SWX Swiss Exchange oder
SWX Europe tätig.
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Der Dienstleister stellt einen Antrag um Aufnahme in die offizielle Liste.
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