
Teilnehmerrevision
Die Teilnehmer der SWX Swiss Exchange AG sind gemäss
Ziffer 1.19 Abs. 4 und 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SWX Swiss Exchange AG (AGB) verpflichtet, jährlich einen
Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle betreffend Einhaltung ausgewählter Punkte aus dem
Regelwerk der SWX Swiss Exchange bei Enforcement & Compliance einzureichen.
Die für die Durchführung der Prüfungsarbeiten massgebenden Vorgaben sowie Erläuterungen können dem
Leitfaden Revision SWX-Teilnehmer entnommen werden.
Es gibt zwei verschiedene Prüfprogramme - eines für gerade und eines für ungerade Kalenderjahre.
Das für das jeweilige Berichtsjahr relevante Prüfprogramm wird jeweils bis zum 30. Juni des
entsprechenden Kalenderjahres aufgeschaltet.
Der Revisionsbericht und das Prüfprogramm für das Kalenderjahr 2008 sind der SWX Swiss Exchange bis zum
31. März 2009 einzureichen.
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Adresse
| SWX Swiss Exchange AG Enforcement & Compliance
Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
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Dokumente zur Teilnehmerrevision 2008
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Beschreibung
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Leitfaden: Teilnehmerrevision SWX Swiss Exchange AG/Scoach Schweiz AG
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Standardtext für den Revisionsbericht
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Prüfprogramm für Kalenderjahr 2008
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Gesamtübersicht der Prüfpunkte für gerade und ungerade Kalenderjahre
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Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Teilnehmerrevision
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Beschreibung
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SWX Trade Type Code Overview
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SWX Platform Terminology
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Meldeformular: Zuständiger Compliance Officer / Revisionsstellen der SWX-Teilnehmer
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FAQ Leitfaden
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