Zulassungsprozess

Als assoziierter Teilnehmer können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die über eine Effektenhändlerbewilligung gemäss dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995 verfügen.

Das entsprechende Antragsformular für die Aufnahme als assoziierter Teilnehmer wird auf Anfrage zugeschickt.

Rechte und Pflichten

Der assoziierte Teilnehmer erhält von der SWX kostenlose Unterstützung:

  • Reporting Software RSD (Windows-Version)
  • Technischer und funktionaler Support
  • Berechtigung, via Swiss Market Feed (SMF) auf einem Terminal bestimmte Börsendaten der SWX real-time zu beziehen
  • Stammdaten der an der SWX Swiss Exchange gehandelten Effekten.

Mit der Unterzeichnung des Anbindungsvertrages verpflichtet sich der Effektenhändler, der Meldepflicht mit Hilfe des von der SWX zur Verfügung gestellten Reporting-Tools (RSD) nachzukommen. Der Meldepflicht unterliegt ein Effektenhändler ab Erhalt der Effektenhändlerbewilligung. Liegt eine solche noch nicht vor, hat der assoziierte Teilnehmer nur den gebührenpflichtigen Umsatz an die SWX zu melden.

Bei Interesse an einer assoziierten Teilnehmerschaft erteilt das Team «Member Services» gerne weitere Auskünfte.



  
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Member Section
Trade Reporting (RSD)

AGB assoziierte Teilnehmer

Assoziierte Teilnehmerschaft