
Transaktionsprozess
Allgemeines
Börsengeschäfte an der SIX Swiss Exchange betreffen nur Kassa- und Bargeschäfte mit Wertpapieren, die an der SIX Swiss Exchange kotiert
sind. Solche Transaktionen werden am dritten Geschäftstag nach der Ausführung abgewickelt (T+3).
Die Teilnehmer sind für das rechtzeitige Settlement der Transaktionen verantwortlich
(siehe Punkt 4.9 AGB - Gegenstand des börslichen Handels)
Auslösung der Settlement-Anweisungen
Alle in Frage kommenden Wertpapiere im Auftragsbuch lösen automatisch Locked-in-Anweisungen für das Clearing
& Settlement aus, die an die SIX SIS oder andere CSDs geliefert werden. Transaktionen ausserhalb des
Orderbuchs können ebenfalls automatisch Anweisungen generieren, wenn sie vom Mitglied nicht als
«manuelles» Settlement eingegeben werden und es sich um für das Clearing zugelassene und
qualifizierte Effekten handelt.
|