Transaktionsprozess

Allgemeines

Börsengeschäfte an der SIX Swiss Exchange betreffen nur Kassa- und Bargeschäfte mit Wertpapieren, die an der SIX Swiss Exchange kotiert sind. Solche Transaktionen werden am dritten Geschäftstag nach der Ausführung abgewickelt (T+3).

Die Teilnehmer sind für das rechtzeitige Settlement der Transaktionen verantwortlich
(siehe Punkt 4.9 AGB - Gegenstand des börslichen Handels)

Auslösung der Settlement-Anweisungen

Alle in Frage kommenden Wertpapiere im Auftragsbuch lösen automatisch Locked-in-Anweisungen für das Clearing & Settlement aus, die an die SIX SIS oder andere CSDs geliefert werden. Transaktionen ausserhalb des Orderbuchs können ebenfalls automatisch Anweisungen generieren, wenn sie vom Mitglied nicht als «manuelles» Settlement eingegeben werden und es sich um für das Clearing zugelassene und qualifizierte Effekten handelt.



  
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Member Section
Trade Reporting (RSD)

Anerkannte Settlement- und Sammelverwahrungs- organisation

SWX Europe Clearing & Settlement
Eurex Clearing & Settlement